Versicherungsberatung

Versicherungsberatung

§§ Wer gewerbsmäßig über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten will (Versicherungsberater), bedarf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Versicherungsberater ist, wer ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein ...
  1. den Auftraggeber bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall auch rechtlich berät,
  2. den Auftraggeber gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertritt oder
  3. für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt.
Unabhängige Versicherungsberatung - Fundament des Vertrauens!

Was macht ein/e Versicherungsberater/in?

Versicherungsberater/innen beraten Interessenten/Auftraggeber zu Versicherungen, über mögliche Risiken bzw. deren Vermeidung, prüfen und analysieren die Gesamtsituation, decken Lücken auf, berechnen die Wirtschaftlichkeit von Verträgen, hinterfragen deren Nutzen, raten oft von Verträgen ab, verkaufen nicht und unterliegen deshalb keinem Verkaufsdruck, unterstützen die Auftraggeber/Interessentenbei der Umsetzung der Beratungsergebnisse und betreuen ihn, dürfen rechtlich beraten und außergerichtlich tätig werden.

Versicherungsberater/innen dürfen ihre Tätigkeit nur durch den Auftraggeber/Interessenten vergüten lassen (Honorar), um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten. Dem Versicherungsberater ist es untersagt, Provisionen, Zuwendungen oder sonstige geldwerte Vorteile von Versicherungsunternehmen anzunehmen, insbesondere auf Grund einer Empfehlung als Folge der Beratung. 

Versicherungen gehören auch nicht "verkauft" (auch nicht von Freunden und Bekannten), sondern - frei von Verkaufszwängen - "beraten"! Versicherungen verkaufen zu müssen, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen, ist an sich schon ein Systemfehler! Dazu ist die Thematik viel zu komplex, um sie schnell mal eben als "Verkaufserfolg" auf dem Umsatz-Treppchen abzufeiern!

Die Branche spricht gern von "Geschäft" oder "Geschäftserfolg" beim Verkauf einer Versicherung. Was soll das für ein "Geschäft" sein, und für wen überhaupt? Für den Verbraucher/Kunden? Es geht um existenzbedrohende Risiken, über welche man berät und Lösungsvorschläge abgibt und nicht um ein "Umsatz-Geschäft"!

Schwerpunkte:
  • Neutrale Analyse, Bewertung und Gegenüberstellung speziell kapitalbildendender Versicherungen/Vorsorgemodelle und dessen Vor- bzw. Nachteile (z.B. Lebens-, Renten-, Fondsversicherungen)
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Beratungsergebnisse
  • Betreuung der Mandanten und dessen Verträge 
  • Klärung rechtlicher Fragen und Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen durch spezialisierte Versicherungsberater und/oder Rechtsanwälte (z.B. Widerrufsrecht)
Und warum gibt es so wenige Versicherungsberater/innen in BRD (um die 300), obwohl es für Verbraucher/innen i.d.R. vorteilhafter wäre? Vielleicht weil es einfacher und wirtschaftlicher ist, Verträge zu verkaufen, als darüber zu beraten bzw. abzuraten!


*Unabhängige/r Versicherungsberater/in kann nur sein, wer als Versicherungsberater/in gemäß § 34d Abs.2 GewO bei der DIHK registriert ist! Über 99% der Marktteilnehmer sind das "nicht" (Stand 2024)!

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