Willkommen bei Peter Angerer

Unabhängige, interessenkonfliktfreie Finanzanlagenberatung
Sie suchen einen der seltenen unabhängigen und interessenkonfliktfreien Berater ohne Verkaufsabsichten (sog. Honorarberater)? Dann sind Sie hier fündig geworden (siehe auch Erstinformation)!

Umfragen zufolge wollen Verbraucher idealerweise unabhängig, objektiv und ohne Verkaufsabsichten beraten werden. Wer aber ist eigentlich wirklich unabhängig und neutral
, und wie kann man diese erkennen? Und worin liegt der Unterschied zwischen Beratung und Verkauf? Was heißt eigentlich "Vertrieb"? Was soll "vertrieben/verkauft" werden? Eine Versicherung? Eine Finanzanlage? Ein Finanzkonzept? Ein Darlehen? Ein Bausparvertrag? Eine Immobilie? Wer braucht was? Warum wird was verkauft, nur der Provision wegen? Der Kunde als Mittel zum Zweck? 

Zur besseren Unterscheidbarkeit und Verlässlichkeit, sowie zum Schutz des Verbrauchers, wurde schon vor Jahren begonnen, Berufsbilder der unabhängigen, interessenkonfliktfreien Finanzberatung zu schaffen und gesetzlich zu verankern. Diese Berufsbilder sollen - ähnlich anderen Beratungsberufen wie z.B. Rechtsberater, Steuerberater, Rentenberater - von der objektiven Beratungsleistung leben, und nicht vom provisionsgesteuerten Verkauf! Diese Berufsbilder sind mit folgenden Bezeichnungen zu erkennen:
  •     Honorar-Anlageberater/in gemäß § 93 WpHG
  •     Honorar-Finanzanlagenberater/in gemäß § 34 h GewO
  •     Honorar-Immobiliardarlehensberater/in gemäß § 34 i Abs. 5 GewO 
  •     (Honorar) Versicherungsberater/in gemäß § 34 d Abs. 2 GewO
Die jeweilige Zulassung muss seither gegenüber den Verbrauchern beim Erstkontakt unmissverständlich kenntlich gemacht werden (z.B. Visitenkarte, Impressum, Registereintrag)!

Anders als bei Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittler, bei welchen der einseitige Produktverkauf im Vordergrund steht, erfolgt bei Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensberater die Beratung individuell, neutral und ohne Verkaufsinteresse! 

Ein Wirrwarr der Berufsbezeichnungen! Das zeigt auch eine im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gegebene Untersuchung zur Eignung verschiedener Berufsbezeichnungen zur provisionsunabhängigen Beratung (bitte runterscollen und "Präsentation" herunterladen). Die Ergebnisse sind selbstredend!

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz schreibt 2009 u.a.: Der Kunde soll wissen, wer ihm gegenüber sitzt! Ist es ein Vermittler, der vom Verkauf von Finanzprodukten lebt und für den die Beratung nur eine notwendige Vorstufe darstellt, oder ist es ein unabhängiger Berater, der von der Beratungsleistung lebt (Honorar) und Finanzprodukte entweder überhaupt nicht anbietet oder hieran nichts verdient. Der Verbraucher ist hierauf zu Beginn des Beratungsgesprächs unzweifelhaft hinzuweisen, damit mögliche Interessenkonflikte aufgedeckt werden!

Verbraucherzentrale Bund klagt erfolgreich gegen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler

Um die Akzeptanz der unabhängigen Beratung bei den Verbrauchern zu steigern, sollte die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung die Öffentlichkeit über die Wesensmerkmale und Vorteile einer unabhängigen Beratung auf Honorarbasis aufklären (was in der breiten Bevölkerung bis heute nicht geschehen ist)!

*Unabhängige Finanzberatung erlaubt den primären Anspruch, ehrlich, objektiv und individuell zu beraten. Optimale Finanzberatung ist ein dynamischer Prozess, der durchdacht und laufend aktualisiert werden muss. Was gestern noch galt, kann morgen schon überholt sein. Die Zeit ist schnelllebiger geworden - die Materie komplex - der Markt unübersichtlich - Produkte schwer verständlich - Preis-/Leistungsunterschiede enorm!

Wichtig! Die "echte" (ergebnisoffene) Honorarberatung darf nicht mit der (verkaufsorientierten) Honorarvermittlung verwechselt werden, was nicht anderes ist als der Produktverkauf gegen Honorar (Honorarverkäufer)!

Peter Angerer besitzt ein finanzwirtschaftliches Studium, eine jahrzehntelange Berufserfahrung, sowie ein ausgezeichnetes Netzwerk an Experten und (vereidigten) Sachverständigen, welche es erlauben, auch komplexe Sachverhalte zu analysieren und optimale Lösungsvorschläge für Sie zu finden. Ziel ist es, Sie möglichst umfassend zu bedienen und als zuverlässiger Partner durch alle Instanzen zu begleiten. Peter Angerer steht rechtlich und wirtschaftlich auf der Seite des Kunden/Verbrauchers!

Sie sollten Ihrem (idealerweise unabhängigen) Finanzmann/frau also blind vertrauen können, erst dann sind Sie auf der sicheren Seite!

>> Sollten Sie sich von meiner Dienstleistung angesprochen fühlen, dann kontaktieren Sie mich!


*Unabhängiger Berater kann nur sein, wer vom Kunden vergütet wird und als "(Honorar)-Berater" bei der DIHK (oder BaFin) registriert ist, über 98% der Marktteilnehmer sind das "nicht" (auch wenn sie sich so nennen)! (Stand 2025). Ein Blick in die DIHK-Registrierung und deren Statistik schafft Aufklärung!

Aktualisiert am 01.04.2025
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